Warnung: Ihr Browser ist veraltet
Der von Ihnen verwendete Browser erfüllt nicht die technischen Voraussetzungen um die Auktion zu verwenden. Um alle Funktionen dieser Seite uneingeschränkt und sicher zu verwenden sollten Sie Ihren Browser aktualisieren oder einen anderen Browser verwenden.

Häufige Fragen

Hier finden Sie kurze Antworten auf die häufigsten Fragen. Weitere Informationen zur Kontrollschild-Auktion finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn Sie auch dort keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie uns gerne kontaktieren.


Fragen zum Benutzerkonto

Ich habe mein Passwort vergessen. Wie erhalte ich ein neues?

Klicken Sie in der Übersicht auf «Passwort vergessen» und folgen Sie den Anweisungen.

Ich weiss mein Passwort noch, aber möchte es ändern. Wie gehe ich vor?

Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem alten Passwort an. Klicken Sie dann in der Übersicht auf «Meine Daten», wählen Sie dort im Abschnitt «Ihr gewünschtes Passwort» ein neues und speichern Sie dieses mit «Änderungen speichern».

Wie kann ich meinen Auktionsnamen ändern?

Sie können Ihren Auktionsnamen leider nicht ändern.

Wie kann ich mein Benutzerkonto deaktivieren?

Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem alten Passwort an. Klicken Sie dann in der Übersicht auf «Mein Konto», und dort zuunterst auf «Mein Konto deaktivieren». Bestätigen Sie danach die Meldung, die erscheint.

Wie kann ich die Info-E-Mails über laufende und kommende Auktionen abstellen?

Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort an. Klicken Sie dann in der Übersicht auf «Meine Daten», entfernen Sie bei den Einstellungen zu den E-Mails die gesetzten Häkchen und klicken Sie auf «Änderungen speichern».


Fragen zur Auktion

Was passiert, wenn ich bei zwei Kontrollschildern mitbiete und beide ersteigere, obwohl ich eigentlich nur eines wollte?

Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichten Sie sich dazu, die Rechnungen für alle Kontrollschilder zu bezahlen, für die Sie das Höchstgebot abgegeben haben. Wenn Sie zwei Kontrollschilder ersteigern, müssen Sie also auch beide Kontrollschilder bezahlen. Wir empfehlen Ihnen darum, immer nur für ein Kontrollschild mitzubieten.

Wie funktioniert der Bietagent?

Legen Sie den Bietagenten mit dem Höchstbetrag fest, den Sie für das Kontrollschild bezahlen möchten. Die anderen Bieter/innen sehen Ihre festgelegte Obergrenze nicht.

Der Bietagent ist ein Hilfsmittel: Benutzerinnen und Benutzer können einen Bietagenten beauftragen, der bis zu einer festzulegenden Obergrenze mitbietet. Erfolgt ein manuelles Gebot unter dieser Obergrenze, verteidigt der Bietagent dieses Gebot, damit die Benutzerin oder der Benutzer mit dem Bietagenten bis zur festgelegten Obergrenze weiterhin die/der Höchstbietende ist. Der Bietagent wird erst überboten, wenn ein manuelles Gebot höher ist, als die festgelegte Obergrenze des Bietagenten.

Wenn zwei Benutzerinnen oder Benutzer je einen Bietagenten für dieselbe Kontrollschildnummer mit der gleichen Obergrenze beauftragen, gilt das Höchstgebot des zuerst beauftragten Bietagenten.

Der Auftrag an den Bietagent ist kein verbindliches Gebot. Erst wenn der Bietagent ein Gebot abgegeben hat, ist es genauso verbindlich wie andere Gebote. Das heisst, die Benutzerin oder der Benutzer ist an das Höchstgebot des Bietagenten gebunden.

Falls eine andere Benutzerin oder ein anderer Benutzer mehr als die von Ihnen festgelegte Obergrenze bietet, erhalten Sie eine Nachricht. So haben Sie die Möglichkeit, ein höheres Gebot abzugeben. Ihre festgelegte Obergrenze bleibt vertraulich, bis Sie von einer anderen Benutzerin oder einem anderen Benutzer überboten wird oder Sie die Auktion gewonnen haben.

Kann ich ein Kontrollschild in der Versteigerung schon vor dem Ende der Auktion kaufen?

Nein, das ist nicht möglich. Sie müssen in der Auktion normal mitbieten. Mehr Informationen zum Ablauf der Auktion finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Fragen zum Bezug eines ersteigerten Kontrollschilds

Wie bestelle ich mein ersteigertes Kontrollschild im Hoch- statt Langformat?

Bitte rufen Sie unser Schilderbüro an: 058 811 35 35. Halten Sie für das Gespräch den Bezugsschein für Ihr Kontrollschild, den Sie per E-Mail erhalten haben, bereit. Mehr Informationen zum Einlösen Ihres ersteigerten Kontrollschilds finden Sie auf Ihrem Bezugsschein.

Was muss ich mitbringen, wenn ich mein ersteigertes Kontrollschild einlösen will?

Wir benötigen einen Ausdruck ihres Bezugsscheins, den Sie per E-Mail erhalten haben, und eine Zahlungsbestätigung für das Kontrollschild. Zudem brauchen wir folgende Dokumente: Personalausweis, Fahrzeugausweis (oder bei einem fabrikneuem Fahrzeug die Form 13.20 A) sowie einen Versicherungsnachweis. Mehr Informationen zum Einlösen Ihres ersteigerten Kontrollschilds finden Sie auf Ihrem Bezugsschein.

Ich habe meinen Bezugsschein verloren. Was kann ich tun?

Bitte rufen Sie unser Schilderbüro an: 058 811 35 35. Gerne werden wir Ihnen den Bezugsschein erneut an Ihre registrierte E-Mail-Adresse senden.

Wie lange ist mein ersteigertes Kontrollschild für mich reserviert?

Wenn Sie ein Kontrollschild ersteigern, bleibt dieses ab Ersteigerungsdatum ein Jahr für Sie reserviert. Damit Sie das Kontrollschild bei uns beziehen können, müssen Sie die Rechnung dafür bezahlt haben.

Kann ich mein ersteigertes Kontrollschild auf jemand anders einlösen?

Beim erstmaligen Einlösen Ihres ersteigerten Kontrollschilds können Sie es auf eine beliebige Person oder Firma einlösen, wenn diese Person oder Firma zum Bezug eines Zürcher Kontrollschilds berechtigt ist. Nach dem erstmaligen Einlösen kann das ersteigerte Kontrollschild gemäss § 3 der Verkehrsabgabenverordnung des Kantons Zürich nur noch innerhalb der Familie abgetreten werden. Insbesondere dürfen Sie ein Kontrollschild nicht weiterverkaufen oder selber versteigern. Das Kontrollschild bleibt Eigentum der Behörde.